Interesse am Freiwilligendienst in der
Tagesförderstätte: Info's hier
Gerne weisen wir als Mitglied des Forums für Menschen mit Handicap des Landkreises Merzig-Wadern auf das Projekt "come togehter after work Party" hin.
Wir laden Sie ein, diesem Link cometogetherafterwork.blogspot.de/
zu folgen und würden uns freuen, Sie bei einer unserer nächsten Partys begrüßen zu können.
weitere Infos bei: Jessica Schwindling, Tel. 06861/3952
Hier finden Sie uns
Tagesförderstätte für geistig behinderte
Jugendliche und Erwachsene
Agathastr. 1
66663 Merzig
Telefon: 06861 / 3952
Teleax: 06861 / 791176
E-Mail: info@tfst.caritas-merzig.de
Unsere Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Tagesförderstätte für geistig behinderte Jugendliche und Erwachsene
Welche Personen werden in die Tagesförderstätte aufgenommen?
In der Tagesförderstätte werden geistig und schwerstmehrfach behinderte Menschen aufgenommen, die nicht, nicht mehr oder noch
nicht in einer beschützenden Werkstatt für Behinderte arbeiten können.
Es gibt keine Altersgrenze, so dass auch ältere Menschen aufgenommen werden können.
Pädagogische Förderung
Das qualifizierte Fachpersonal unterstützt die behinderten Menschen im Streben nach einem möglichst selbständigen und selbstbestimmten Leben.
Im Gruppengeschehen innerhalb der Tagesförderstätte vollzieht sich die soziale Integration. Zielorientierte Fördereinheiten
in den unterschiedlichsten Bereichen, wie z.B. Motorik, Kognition, Wahrnehmung und Kreativität, sollen dazu beitragen, die Lebensqualität zu steigern.
Ebenso steht die Erweiterung der sozialen und kommunikativen Fähigkeiten im Vordergrund.
Es finden regelmäßig Ausflüge, Einkäufe, Spaziergänge und vieles mehr statt.
Eltern-/Angehörigenarbeit

In enger Zusammenarbeit mit den Eltern oder Angehörigen werden auftretende Probleme besprochen und nach Lösungen für anstehende Entscheidungen gesucht. Wir beraten in Erziehungsfragen und geben Anregungen für zu Hause. Bei Bedarf unterstützen wir die Eltern und Angehörigen bei der Beschaffung von Hilfsmitteln, bei der Wohnraumanpassung oder bei Behördengängen.
Aufnahme und Kostenregelung
Die Aufnahme erfolgt nach Befürwortung durch den Kostenträger. Dies ist u.a. das Landesamt für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz.
Im Vorfeld ist ein Antrag auf Eingliederungshilfe zu stellen. Ebenso muss amtlich festgestellt sein, dass aktuell keine Werkstattfähigkeit vorliegt.
Die Beförderung der zu Betreuenden kann durch verschiedene Zubringer gewährleistet werden.
Von Montag bis einschließlich Donnerstag erhalten alle ein Mittagessen. Spezielle Kost ist möglich.